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I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ 6 und 7 der Satzung in der Fassung vom 09.05.2012.

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.

Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

  1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 30.01.2018 die nachfolgende Änderung zur Beitragsordnung vom 22.02.2012 beschlossen.
  2. Die  Beitragsordnung wird durch Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins bekannt gemacht und tritt am 01.03.2018 in Kraft.
  3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

IV. Regelungen

  1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
  2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage zu dieser Beitragsordnung.
  3. Bei Mitgliedschaft von Geschwistern kann der Beitrag auf Antrag angemessen ermäßigt werden. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Prüfung der vorgelegten Nachweise.
  4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften und Kontoänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
  5. Bei Vereinseintritt bis zum 15. des Monates ist für den Monat des Beitrittes der volle Monatsbeitrag, danach der halbe Monatsbeitrag zu zahlen.
  6. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Quartals möglich und muss dem Vorstand spätestens sechs Wochen vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Quartal.
  7. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen.
    Die Bankverbindung lautet:

    Konto: 1020056576
    Bankleitzahl: 12030000
    IBAN: DE28120300001020056576
    Deutsche Kreditbank Berlin

  8. Alle Vereinsbeiträge sind zum 1. des Monats fällig
  9. Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. Insbesondere sind Gebühren für eine Rücklastschrift vom Mitglied zu tragen, sofern die Gründe der Rücklastschrift vom Mitglied zu verantworten sind.
  10. Die Lastschrift erfolgt monatlich bis spätestens zum 10. des Monats.

Stand: 30.01.2018

 

Anlage: Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge

I. Ordentliche aktive Mitglieder

Die Höhe der monatlichen Grundbeiträge für ordentliche aktive Mitglieder beträgt 53,00 €.
Zusätzlich wird eine Umlage für die Haftpflicht- und Unfallversicherung erhoben. Diese beträgt einheitlich monatlich 2,00 €

Gemäß Ziffer IV.3 der Beitragsordnung werden folgende Ermäßigungen auf den Grundbeitrag gewährt:

  • 1. Geschwisterkind 10,00 € –
  • 2. Geschwisterkind 15,00 € –
  • 3. Geschwisterkind 20,00 € –

Auf die Regelungen in Ziffer IV.3 der Beitragsordnung für soziale Härtefälle wird
hingewiesen.

II. Ordentliche passive Mitglieder

Die Höhe der monatlichen Beiträge für ordentliche passive Mitglieder beträgt 2,50 € und wird als Jahresbeitrag bzw. bei unterjährigem Eintritt anteilig erhoben.

Bei unterjähriger Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt eine anteilige Gutschrift.

III. Fördermitglieder

Jedes Fördermitglied entscheidet selbst über die Höhe des Monatsbeitrages. Angestrebt wird ein Beitrag von 25,- €. Der Mindestbeitrag sollte 10,- € betragen.